Immobilienvermittlung
Immobilien bestmöglich zu verkaufen erfordert so einiges:
Es braucht fundiertes Wissen über den Markt, die Region und dessen Entwicklungsmöglichkeiten, es braucht Erfahrung, Professionalität und die berufliche Kompetenz, jede Situation handhaben zu können. Es erfordert Verhandlungsgeschick und Selbstsicherheit, um Investoren, Bauträgern und Anwälten auf Augenhöhe begegnen zu können. Und nicht zuletzt braucht es auch Fingerspitzengefühl, um den Auftrag zu einem Abschluss zu bringen.
Wir übernehmen für Sie den Verkauf, vom Grundbuchauszug bis hin zum aussagekräftigen Exposé, von der Bewertung bis hin zu Besichtigungen mit potentiellen Käufern, von der Einrichtung eines Treuhandkontos bis hin zum Kaufvertrag. Wir stehen an Ihrer Seite, wenn Sie den Kaufvertrag unterzeichnen und begleiten Sie, bis auch die letzte finanzielle Transaktion erfolgt ist.
Das tun wir für Sie – individuell und dann, wenn sie es wollen:
1. OBJEKTAUFBEREITUNG
- Objektprüfung durch Vor-Ort-Begehung
- Zusammenstellung aller benötigten Unterlagen
- Korrekte Vermessung nach Wohnflächenverordnung
- Recherche des Grundbuches
- Recherche der Teilungserklärungen
- Recherche über die Protokolle der Eigentümerversammlung
- Infrastrukturanalyse der näheren Umgebung – Käufer erhalten eine Übersicht über die Gegend
- Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen
- Erstellung einer Marktwerteinschätzung
- Erste Marketingempfehlungen & Zielgruppenanalyse, Kundenanalyse (Wer könnte das Objekt kaufen?)
- Erstellung Energieausweis
- Recherche d. Betriebskosten, Wirtschaftsplanes & Mietverträge
- Abklärung der steuerlichen Situation
- Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen
- Besuch Sachverständiger / vereidigter Gutachter / Behördengänge
- Vermittlung von Handwerkerleistungen für notwendige/empfohlene Modernisierungen
2. MARKETINGAUFBEREITUNG
- Repräsentative Aufnahmen Ihrer Immobilie
- 360 Grad virtuelle Tour in 3D | 4 K
- Überflugaufnahmen mit Drohne
- Grundrissoptimierung – farbliche Ausarbeitung oder Neugestaltung
- Exposé inklusive professioneller Werbetexte & individuellen grafischen Darstellungen
- wetterfeste Verkaufsschilder, Planen
- Home Staging and Styling – Immobilien herrichten nach verkaufs- und architekturpsychologischen Kriterien
3. OBJEKTWERBUNG UND VERMARKTUNG
- Datenbankrecherche & Gesprächsführungen mit vorgemerkten Interessenten
- Einstellen unter www.igw-immobilien.de/angebote, & auf Instagram, Facebook, bzw. Twitter
- Eintrag des Objekts in den gängigsten Internetportalen Immobilienscout24, Immowelt, Immonet, EBAY-Kleinanzeigen, PNP…)
- Telefonische & persönliche Qualifikation von Besichtigungsinteressenten Besichtigungen nur mit geprüften, ernsthaften Interessenten
- Interessentengespräche inkl. Prüfung, Exposé-Versand, Telefonservice, usw…
- Objektbesichtigungen (stets in Begleitung unserer Immobilienberater)
- Open-House-Veranstaltung als Alternative zur Einzelbesichtigung inkl. vorheriger Einweisung & Beratung
- Offenes Bieterverfahren (nur in besonderen Fällen)
- Aktivitätsbericht Kaufnachfrage, Aktionen, Interessentengespräche, Besichtigungen, usw…
4. ABSCHLUSS DES AUFTRAGES
- Kaufpreisverhandlungen inkl. allgemeinen Fragen zum Kauf
- Vermittlung der Finanzierung inkl. Klärung von Hindernissen beim Kauf
- Bonitätsprüfung bei Kaufinteresse
- Notar- und Rechtsanwaltsservice Vorbereitung, Begleitung, Prüfung, Verkaufsabwicklung durch Notare & Rechtsanwälte
- Schlüsselübergabe der Immobilie, Protokollanfertigungen, usw…
Wir arbeiten auf Erfolgsbasis – Honorar ist erst bei Abschluss fällig, zudem ist jede Erstberatung kostenlos und unverbindlich.
WAS SIE ALS VERKÄUFER MITBRINGEN SOLLTEN:
- Plan des Hauses/der Wohnung bzw. Vermessungsplan des Grundstücks
- aktuellen Grundbuchsauszug
- Betriebskostenaufstellung
- Administrationskosten bzw. Verwaltungsspesen
- Versicherungspolizzen
- Rechnungen von getätigten Investitionen
- Liste jener Objekte, die in der Liegenschaft verbleiben (Inventarliste)
- Kredit-Verträge und Förderungen, die übernommen werden können
bei Eigentumswohnung (zusätzlich):
- Teilungserklärung
- Protokolle Eigentümer-Versammlung
- Wirtschaftsplan
- Jahresabrechnungen
- ggf. Mietvertrag des Mieters
- Informationen zum näheren Umfeld
Maklerprovision - 6 Fragen und Antworten für Verkäufer und Vermieter
Eines der Themen, die Eigentümer bei der Frage „Verkauf mit oder ohne Makler?“ beschäftigt, ist die Maklerprovision. Dabei gehen einige Verkäufer fälschlicherweise davon aus, dass sie die Provision einsparen und einfach auf den Angebotspreis addieren. Auf den ersten Blick mag das logisch erscheinen, doch die Realität sieht meist anders aus.
Hier erfahren Sie, wer die Provision zahlt, wie hoch diese ausfällt, was Sie für Ihr Geld erhalten und wann es sich rechnet, diese einzusparen.
1. Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf einer Immobilie?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Dieses sieht vor, dass der Käufer maximal die Hälfte der Provision trägt. Im Umkehrschluss bedeutet dieses, dass die Provision zu 50 % vom Verkäufer und zu 50 % vom Käufer getragen werden muss.
ABER: Wie der Titel des Gesetzes vermuten lässt, betrifft dieses ausschließlich Einfamilienhäuser und Wohnungen. Bei dem Verkauf von Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder anderen Immobilien gilt diese Regelung nicht. Dort können individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Das gilt ebenfalls, wenn der Käufer nicht als Verbraucher handelt. Dieses wäre der Fall, wenn der Käufer beispielsweise gewerblich auftritt.
2. Wie hoch ist die Provision beim Immobilienverkauf?
Inklusive Umsatzsteuer liegt die Provision beziehungsweise Courtage derzeit deutschlandweit bei privaten Immobilienverkäufen zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises. Grundsätzlich ist diese jedoch frei verhandelbar.
ABER: Wir bieten Ihnen einen Rundum-Sorglos-Service bereits ab 1,99 % inkl. MwSt. je Käufer und Verkäufer an. Dieses bedeutet für beide Parteien eine Ersparnis von mehreren tausend Euro im Vergleich zu anderen Anbietern. Über die genaue Höhe klären wir Sie gern im Rahmen einer persönlichen Beratung auf.
3. Wann muss die Maklercourtage bezahlt werden?
Grundsätzlich ist die Leistung mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages erbracht. Entsprechend erfolgt die Rechnungsstellung kurz nach dem Notartermin. Die Frist regelt jeder Immobilienmakler im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst. Meistens beträgt diese 14 Tage.
ABER: Wir bieten unseren Kunden Planungssicherheit. Die Begleichung der Rechnung kann mit Erhalt des Kaufpreises erfolgen. Also bezahlen Sie uns erst, wenn Sie ihr Geld erhalten haben.
4. Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung?
Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei der Vermietung von Wohnraum das sogenannte Bestellerprinzip. Dieses bedeutet, dass derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt, ihn auch bezahlen muss. Wenn ein Eigentümer also den Auftrag zur Vermietung von Wohnraum an den Makler vergibt, trägt auch der Vermieter die Courtage. Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien gilt diese Regelung nicht.
5. Wie hoch ist die Maklerprovision bei der Vermietung?
Die Kosten für einen Vermietungsauftrag betragen durchschnittlich 1,5 bis 2 Kaltmieten zzgl. MwSt. Abhängig ist dies von der Beschaffenheit der Immobilie und dem zu erwartenden Aufwand.
TIPP: Wir bieten einem Vermietungsservice zum Festpreis, mit optionaler Mieterdauer-Garantie. Weitere Infos finden Sie hier
6. Was erhalte ich für mein Geld?
Es ist nachvollziehbar, dass bei der Überlegung, wie die Immobilie verkauft werden soll, die Frage nach der Leistung des Immobilienmaklers aufkommt. Denn der weit verbreitete Irrglaube, es bleibt bei dem „Haus bzw. Wohnung aufschließen“, entspricht nicht der Realität. Zunächst einmal ermittelt ein Makler den richtigen Wert ihrer Immobilie und setzt diesen anschließend in das richtige Verhältnis zum lokalen Immobilienmarkt. Dieses erfordert eine tiefgreifende Kenntnis des örtlichen Immobilienmarktes, über die ein Laie nicht verfügen kann. Danach wird die Immobilie ins rechte Licht gerückt und optimal bei der entsprechenden Zielgruppe präsentiert. Hierzu zählen anschauliche Texte, sowie eine professionelle Immobilienfotografie, bzw. mittlerweile auch 3D-Rundgänge und Drohnenaufnahmen. Im weiteren Prozess sorgt der Makler für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, führt Besichtigungen durch, selektiert Interessenten und bereitet den Notartermin für Sie vor. Auch bei der Gestaltung des notariellen Kaufvertrages haben Sie einen fachkundigen Partner an Ihrer Seite. Wie Sie sehen, ist der Umfang der Leistungen groß und geht über die ersten Vorstellungen weit hinaus. Zudem ist dies lediglich ein kleiner Einblick, denn die Aufzählung lässt sich weit fortführen.
TIPP: Eine umfassende Aufstellung unserer Leistungen erhalten Sie hier: Unsere Leistungen
7. Wann lohnt es sich die Maklerprovision zu sparen?
Nicht jeder braucht einen Immobilienmakler für den Verkauf oder die Vermietung seiner Immobilie. Wenn Sie über umfassende Kenntnisse des lokalen Immobilienmarktes verfügen und bereits mehrere Immobilien selbst verkauft oder vermietet haben, brauchen Sie keinen Immobilienprofi. Dennoch sollten Sie sich über aktuelle gesetzliche Regelungen informieren, da sich diese stetig ändern.
Sprechen Sie uns an! Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihre Immobilie, und wie wir Ihnen dabei helfen können.